Krankenkasse wechseln? Das müssen Sie beachten

Aufgepasst beim Krankenkassen-Wechsel:  Welche Kündigungsfristen gelten? Wo lassen sich Angebote vergleichen? Worauf sollten Sie besonders achten? Auf dieser Seite finden Sie Informationen und praktische Tipps. So können Sie die richtige Krankenkasse wählen, Fristen einhalten und häufige Fehler vermeiden.

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Wichtig: Kein Wechsel bei offenen Rechnungen
Sie können Ihre Krankenkasse nur dann wechseln, wenn Sie bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres keine offenen Prämien oder andere Schulden bei Ihrer aktuellen Krankenkasse haben.

Prüfen Sie zuerst, ob Sie alle Prämien und Selbstbehalte bezahlt haben. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie von der Krankenkasse eine Übersicht über offene Beiträge verlangen.

Sind noch Rechnungen offen, kann Ihre Krankenkasse die Kündigung ablehnen. Haben Sie sich bereits bei einer neuen Krankenkasse angemeldet, kann dadurch eine Doppelversicherung entstehen. Diese wird zwar Anfang Jahr zwischen den beteiligten Krankenkassen geklärt, verursacht aber oft unnötigen Aufwand und Unsicherheit.

Kündigungsfrist: Bis zum 30. November kündigen

Ihre Kündigung muss spätestens bis zum 30.November bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Schicken Sie Ihre Kündigung einige Tage vor Ablauf der Frist ab. Wir empfehlen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden und den Versandbeleg aufzubewahren.

Neue Krankenkasse: Anmeldung bis zum 31. Dezember

So haben Sie auch im Dezember noch etwas Zeit, die passende Krankenkasse zu treffen. Damit Ihr neuer Vertrag gültig ist, muss die Anmeldung bis zum 31. Dezember bei der Krankenkasse eingegangen sein. Warten Sie mit der Anmeldung nicht bis zum letzten Tag. Senden Sie die Unterlagen möglichst früh und per Einschreiben.Link öffnet in neuem Fenster. Viele Krankenkassen bieten auch einen Online-Abschluss an. In dem Fall können Sie den Vertrag direkt online auf der Website der neuen Krankenkasse abschliessen.

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Franchise oder Versicherungsmodell ändern: Diese Fristen gelten 

Wenn Sie Ihre Krankenkasse behalten möchten, aber die Franchise oder das Versicherungsmodell ändern wollen, gelten andere Fristen:

  • 30. November: Letzter Termin, um die Franchise bei der aktuellen Versicherung für das nächste Jahr zu senken.
  • 31. Dezember: Letzter Termin, um die Franchise zu erhöhen oder vom Standardmodell auf ein alternatives Modell (z. B. HMO oder Hausarztmodell) zu wechseln.

Wichtig ist das Eingangsdatum bei der Krankenkasse. Ihr Antrag muss spätestens an diesem Tag bei der Krankenkasse angekommen sein. Reichen Sie den Antrag deshalb einige Tage früher ein und senden Sie ihn möglichst per Einschreiben. 

Wie finde ich die passende Krankenkasse?

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gesetzlich gleich. Trotzdem unterscheiden sich die Prämien teilweise deutlich. Deshalb lohnt sich ein Vergleich. Diese Angebote helfen Ihnen beim Vergleich der Krankenkassen: 

Vorsicht bei kommerziellen Vergleichsportalen: Sie sind oft nicht neutral und bevorzugen möglicherweise bestimmte Krankenkassen.

Welche Franchise passt zu mir?

Mit einer hohen Franchise bezahlen Sie tiefere Prämien. Diese Variante eignet sich aber nur, wenn Sie selten medizinische Leistungen benötigen und etwas Geld zur Seite legen können. Sie sollten genügend Reserven haben, im Krankheitsfall die Franchise und den maximalen jährlichen Selbstbehalt von 700 Franken bezahlen zu können. Ohne finanzielle Reserven kann eine hohe Franchise zum Risiko werden, da Krankheiten schwer vorhersehbar sind.

Eine Franchise von 300 Franken ist oft einfacher zu planen. Zwar sind die monatlichen Prämien höher, dafür fallen im Krankheitsfall meist weniger hohe Kosten auf einmal an. Wer regelmässig zum Arzt geht oder Medikamente braucht, fährt mit einer tiefen Franchise häufig besser – auch wenn die Prämien höher sind.

Prämienverbilligungen: Unterstützung bei tiefem Einkommen

Wenn Ihr Einkommen tief ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligungen. Ob Sie die Prämienverbilligung automatisch erhalten oder selbst beantragen müssen, hängt vom Kanton ab. Auf der Seite PriminfoLink öffnet in neuem Fenster. des Bundes finden Sie Informationen zu den Regeln in Ihrem Kanton.

Gut zu wissen: Studien zeigen, dass sich langfristig oft entweder eine Franchise von 300 Franken oder von 2'500 Franken lohnt. Dazwischen liegende Franchisen sind für viele Versicherte finanziell weniger attraktiv. 

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Welches Versicherungsmodell passt zu mir?

Alternative Versicherungsmodelle sind oft günstiger als das Standardmodell. Dafür müssen Sie aber bestimmte Regeln einhalten. Wichtig: Halten Sie sich nicht an die Bedingungen Ihres Modells, kann die Krankenkasse die Kosten ablehnen. Überlegen Sie vor der Wahl eines Modells, ob diese Vorgaben für Sie passen:

  • Sind Sie bereit, vor jedem Arztbesuch zuerst eine Hotline zu kontaktieren?
  • Ist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt im Netzwerk Ihrer Krankenkasse?
  • Sind Sie bereit, vor einem Termin bei einer Spezialistin oder einem Spezialisten zuerst Ihre Hausarztpraxis zu kontaktieren?
  • ....

Achten Sie bei der Auswahl auch darauf, wie die Rückzerstattung von Rechnungen funktioniert. Viele Krankenkassen bieten Apps an. Damit können Sie Rechnungen fotografieren oder einscannen und direkt einreichen. Wenn Ihnen das zu aufwendig ist, kann das Drittzahlersystem sinnvoll sein (es muss beantragt werden). Dabei geht die Rechnung direkt an die Krankenkasse. Diese bezahlt die Rechnung und stellt Ihnen nur Ihren Kostenanteil in Rechnung.

Zusatzversicherungen kündigen: Diese Fristen gelten

Zusatzversicherungen sind freiwillig. Im Unterschied zur Grundversicherung müssen Sie keine Zusatzversicherung abschliessen.

Für Zusatzversicherungen gelten andere Regeln als für die Grundversicherung (KVG). Sie müssen unabhängig gekündigt werden. Massgebend sind die Bedingungen in Ihrem Vertrag. Viele Zusatzversicherungen enden am 31. Dezember. Häufig müssen Sie bis spätestens 30. September kündigen. Es gibt aber auch Verträge mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Prüfen Sie deshalb immer Ihren Vertrag.

Die Vertragslaufzeit beträgt oft drei bis fünf Jahre. Seit 2022 können Sie Zusatzversicherungen auch bei längerer Vertragsdauer bereits nach drei Jahren kündigen.

Wenn Sie einen neuen Vertrag für eine Zusatzversicherung abschliessen, müssen Sie oft einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Je nach Gesundheitszustand kann die Versicherung bestimmte Krankheiten ausschliessen oder der Zugang zu bestimmten Leistungen verweigern. Im Gegensatz zur Grundversicherung dürfen Zusatzversicherungen einen Antrag ablehnen. Das sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln möchten.

Nach dem Abschluss einer Zusatzversicherung gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Im Schadensfall haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht – nicht aber der Versicherer.

Achtung bei Vertragsabschlüssen: Vorsicht vor unseriösen Angeboten

In der Wechselzeit gibt es viel Werbung von Makler*innen, die teilweise eigene Interessen verfolgen. Prüfen Sie die Angebote sorgfältig und nehmen Sie sich Zeit für eine informierte Entscheidung. Unterschreiben Sie nichts überstürzt. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand sagt, ein Dokument sei «unverbindlich». Lesen Sie alles sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben. 

Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein. Sie verursacht aber zusätzliche Kosten. Stellen Sie sich vor dem Abschluss folgende Fragen:

  • Welche Leistungen brauche ich, die von der Grundversicherung nicht abgedeckt werden?
  • Welche Franchise und welche Selbstbehalte muss ich bezahlen?
  • Kann ich mir die Zusatzversicherung leisten?