Krankenkasse wechseln? Das müssen Sie beachten

Welche Kündigungsfristen gelten? Wo lassen sich Angebote vergleichen? Worauf sollten Sie besonders achten? Hier finden Sie Informationen und Tipps, die Ihnen helfen, die richtige Wahl zu treffen, Fristen einzuhalten und mögliche Stolperfallen zu vermeiden.

Wichtig: Sie können Ihre Krankenkasse nur kündigen und wechseln, wenn Sie am 31.12.24 keine offenen Schulden bei Ihrer aktuellen Krankenkasse haben.

Falls Sie die Krankenkasse wechseln möchten, sollten Sie überprüfen, ob alle Prämien, inklusive Selbstbehalte, bezahlt sind. Wenn Sie sich unsicher sind, fordern Sie von der Krankenkasse eine Übersicht über offene Prämien an.

Gibt es offene Rechnungen, kann die Krankenkasse Ihre Kündigung ablehnen. Das kann zur Doppelversicherung führen, wenn Sie bereits bei einer neuen Krankenkasse angemeldet sind. Eine Doppelversicherung wird zwar Anfang 2025 zwischen den betroffenen Krankenkassen geklärt, kann jedoch zu Verwirrung und zusätzlichem Stress für Sie führen.

Kündigungsfrist des laufenden Vertrags bis 30.11.2024

Die Kündigung des aktuellen Vertrags muss spätestens bis zum 30.11.2024 bei der Krankenkasse eingegangen sein. Um sicherzugehen, senden Sie das Kündigungsschreiben einige Tage vor Monatsende. Caritas empfiehlt, die Kündigung «per Einschreiben» zu schicken und den Versandbeleg aufzubewahren.

Melden Sie sich bis am 31.12.2024 bei der neuen Krankenkasse an

So haben Sie auch im Dezember noch etwas Zeit, Ihre Wahl zu treffen. Damit der neue Vertrag gültig ist, muss die Anmeldung bis zum 31.12.2024 bei der Krankenkasse eingehen. Auch hier empfiehlt es sich, die Anmeldung nicht auf den letzten Moment zu verschieben und per Einschreiben zu senden. Alternativ können Sie den Vertrag direkt online auf der Website der neuen Krankenkasse abschliessen.

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Andere Fristen beim Ändern der Franchise oder des Modells

Falls Sie Ihre Krankenkasse nicht wechseln möchten, sondern nur die Franchise oder das Versicherungsmodell anpassen wollen, gelten andere Fristen:

  • 30.11.2024: Letzter Termin, um die Franchise bei der aktuellen Versicherung für das nächste Jahr zu senken.
  • 31.12.2024: Letzter Termin, um die Franchise zu erhöhen oder vom Standardmodell auf ein alternatives Modell (z. B. HMO oder Hausarztmodell) zu wechseln.

Diese Termine beziehen sich auf den Stichtag, an dem Ihr Antrag bei der Versicherung sein muss. Auch hier sollte der Antrag einige Tage vor Ablauf der Frist eingereicht und vorzugsweise per Einschreiben versendet werden.

Wie finde ich die passende Krankenkasse?

Die Prämien für vergleichbare Leistungen können zwischen den Krankenkassen stark variieren. Ein Vergleich lohnt sich. Die folgenden Seiten können Ihnen dabei helfen:

Vorsicht bei kommerziellen Vergleichsportalen: Sie sind oft nicht neutral und bevorzugen möglicherweise bestimmte Krankenkassen.

Welche Franchise passt zu mir?

Eine hohe Franchise kann Prämien sparen. Diese Option eignet sich aber nur, wenn Sie geringe Gesundheitskosten haben UND etwas Geld zur Seite legen können. Mithilfe der Rücklagen sollten Sie in der Lage sein, den Betrag der Franchise sowie den maximalen jährlichen Selbstbehalt (Fr. 700.-) bezahlen zu können. Ohne Reserven kann eine hohe Franchise riskant sein, da Krankheiten schwer vorhersehbar sind.

Letztendlich kann sich die Wahl der niedrigsten Franchise als sicherer und einfacher zu verwalten erweisen, auch wenn sie auf den ersten Blick teurer ist. Wer regelmässige Gesundheitsausgaben hat, ist mit einer niedrigeren Franchise meist besser beraten, auch wenn die Prämien höher sind.

Wenn Sie wenig verdienen, können Sie Prämienverbilligungen erhalten. In manchen Kantonen bekommen Sie diese automatisch, in anderen müssen Sie sie beantragen. Auf der Seite Priminfo des Bundes erfahren Sie, wie es in Ihrem Kanton geregelt ist.

Gut zu wissen: Studien zeigen, dass die Franchisen von 300 und 2'500 Franken langfristig oft am Vorteilhaftesten sind für die Versicherten. Eine andere Franchise dazwischen lohnt sich also meist nicht.

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Welches Versicherungsmodell passt zu mir?

Alternative Versicherungsmodelle bieten oft Kostenvorteile, setzen jedoch bestimmte Bedingungen voraus. Aber Achtung: Wenn die Bedingungen dieses Modells nicht eingehalten werden, werden die Rechnungen nicht von den Krankenkassen übernommen.

Überlegen Sie, ob Sie mit den Einschränkungen leben können:

  • Sind Sie bereit, vor jedem Arztbesuch zuerst eine Hotline zu kontaktieren?
  • Gehört Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt zum Netzwerk der Krankenkasse?
  • Wären Sie bereit, immer Rücksprache mit der Hausarztpraxis zu halten, bevor Sie zu Spezialist*innen gehen?
  • ....

Achten Sie bei der Auswahl auch darauf, wie Rückzahlungen verwaltet werden. Mittlerweile bieten viele Krankenkassen mobile Apps an, mit denen Sie Rechnungen einscannen und einreichen können. Falls dies zu kompliziert ist, kann das Drittzahlersystem eine Erleichterung sein (muss beantragt werden): Hier werden Rechnungen direkt an die Krankenkasse gesendet, die sie bezahlt und Ihnen nur den offenen Betrag in Rechnung stellt.

Andere Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen sind im Gegensatz zur Grundversicherung freiwillig.

Zusatzversicherungen werden unabhängig von der Grundversicherung (KVG) gekündigt und richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Diese Verträge laufen in der Regel zum Jahresende (31.12.) aus und müssen meist drei Monate vorher, also bis zum 30. September, gekündigt werden. Einige Verträge haben jedoch eine sechsmonatige Kündigungsfrist – achten Sie daher auf die genauen Fristen im Vertrag.

Die Vertragslaufzeiten variieren oft zwischen drei und fünf Jahren. Seit 2022 ist es jedoch möglich, Zusatzversicherungen auch bei längeren Verträgen nach drei Jahren zu kündigen.

Wenn Sie einen neuen Vertrag für eine Zusatzversicherung abschliessen, wird oft ein Gesundheitsfragebogen verlangt. Dies kann zu Einschränkungen führen, so dass bestimmte Krankheiten nicht übernommen werden oder der Zugang zu bestimmten Leistungen verweigert wird. Im Gegensatz zur Grundversicherung können Zusatzversicherung sich weigern, Leute zu versichern. Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln möchten.

Zusatzversicherungen haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Im Schadensfall haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht – nicht aber der Versicherer.

Achtung bei Vertragsabschlüssen: Vorsicht vor unseriösen Angeboten

In der Wechselzeit gibt es viel Werbung von Makler*innen, die teilweise eigene Interessen verfolgen. Prüfen Sie die Angebote sorgfältig und nehmen Sie sich Zeit für eine informierte Entscheidung. Unterschreiben Sie nichts überstürzt. Seien Sie misstrauisch gegenüber Makler*innen, die Ihnen anbieten, «unverbindliche» Dokumente zu unterschreiben.

Zusatzversicherungen können sich lohnen, können aber auch teuer werden. Stellen Sie sich vorab diese Fragen:

  • Welche Gesundheitskosten brauche ich, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt werden?
  • Welche Franchisen und Selbstbehalte fallen an?
  • Kann ich mir die Zusatzversicherung leisten?