Hilfe für pflegende Angehörige

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Sie pflegen Angehörige zu Hause und wohnen im Kanton Bern, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri oder Zug? Caritas bietet Hilfe für pflegende Angehörige an. Dazu gehören eine finanzielle Entschädigung sowie Unterstützung beim Erstellen eines Pflegeplans. Das Angebot wird laufend auf weitere Kantone erweitert.

Sie haben ein Familienmitglied, das auf Pflege angewiesen ist.
Sie wollen ein Familienmitglied pflegen, wissen aber nicht, wie Sie das mit Erwerbstätigkeit und anderen Verpflichtungen unter einen Hut bringen.

Warum sollten Sie sich bei uns melden?
Wenn Sie in einem der Kantone wohnen, werden Sie von Caritas als pflegende Angehörige angestellt und erhalten einen Stundenlohn sowie Hilfe und Beratung bei der Ausführung dieser Tätigkeit.

Für wen ist das Angebot?
Sie haben Angehörige, die zu Hause wohnen und auf Pflege angewiesen sind. Sie sind bereit, die Grundpflege zu übernehmen.

Anerkennung für pflegende Angehörige

Ein Familienmitglied zu pflegen ist emotional, aber auch finanziell belastend. Manche arbeiten weniger, um diese Aufgaben überhaupt bewältigen zu können, und nehmen Lohneinbussen in Kauf. Dabei leisten sie für die Angehörigen, aber auch für die Gesellschaft einen unschätzbaren Beitrag.

Damit diese Leistung mehr Anerkennung erhält und es für Angehörige finanziell tragbarer wird, ein Familienmitglied zu pflegen, hat Caritas Schweiz das Angebot «Hilfe für pflegende Angehörige» gestartet.

Als pflegende Angehörige werden Sie von Caritas angestellt.

Sie erhalten einen Stundenlohn von 35 Franken inklusive Sozialversicherungen.

Sie werden in Ihrer Tätigkeit von Fachpersonen begleitet und betreut.

Entschädigung für die Pflegearbeit

Als pflegende Angehörige werden Sie von Caritas zu einem Stundenlohn von 35 Franken inklusive Sozialversicherungen angestellt. Wenn Sie ein Mindestjahreseinkommen von 22'050 Franken erzielen, zahlt Caritas zudem in die Pensionskasse (2. Säule) ein.

Voraussetzung für die Anstellung und Entschädigung ist, dass Sie Tätigkeiten der Grundpflege leisten. Diese Leistungen müssen ärztlich verordnet sein, damit sie über die Krankenkasse der gepflegten Person abgerechnet werden können.

Pflegeaufgaben und Pflichten

Zu Tätigkeiten der Grundpflege gehören Hilfe bei der persönlichen Hygiene wie Duschen, Waschen und Zahnpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang sowie beim Aufstehen, Gehen und Hinlegen.

Als pflegende Angehörige sind Sie verpflichtet, an Qualitätsmassnahmen teilzunehmen und die Pflegetätigkeiten schriftlich zu dokumentieren.

Begleitung durch Pflegefachperson

Eine diplomierte Pflegefachperson begleitet Sie bei der Pflege Ihres Familienmitglieds. Gemeinsam erstellen Sie einen Pflegeplan und passen diesen bei Bedarf an.

Die Pflegefachperson berät Sie auch situativ und individuell mit Instruktionen und fachlichem Rat.

Hilfe für pflegende Angehörige

Dies ist eine allgemeine Angebotsbeschreibung. Für regionale Details bitte Wohnkanton auswählen.

Hilfe für pflegende Angehörige

Hilfe für pflegende Angehörige

Caritas ist regional tätig, deshalb können sich die Angebote unterscheiden. Ihre regionale Kontaktstelle und weitere Informationen werden nach der Eingabe des Wohnorts angezeigt.