16.06.2026

Ein grosser Schritt für die Schuldenprävention

Mit dem Ja zum Direktabzug der Steuern vom Lohn setzt Basel-Stadt ein wichtiges Zeichen für die Schuldenprävention. Caritas Zürich begrüsst den Vorstoss für eine ähnliche Regelung im Kanton Zürich und sieht darin eine wirksame Massnahme, um Steuerverschuldung frühzeitig zu verhindern.

Am Sonntag hat der Kanton Basel Stadt als erster Kanton in der Schweiz ja gesagt zu einem Direktabzug der Steuern vom Lohn. Das ist ein Meilenstein, denn: Steuerschulden sind häufig und stehen oft am Anfang einer Verschuldungsspirale. Mit dem Direktabzug der Steuern vom Lohn soll das Verschuldungsrisiko aufgrund von Steuerschulden vermindert werden. Der Direktabzug reduziert Anreize zum Konsum, wo eigentlich kein Konsum möglich ist. 

In Basel Stadt sollen nun zehn Prozent des Bruttolohns von Angestellten direkt für die Steuern abgezogen werden. Das Ganze basiert auf einem sogenannten Opt-Out-Prinzip: Wer keinen Direktabzug will, kann sich dagegen entscheiden.  

Nach diesem Erfolg in Basel Stadt wurde am Montag diese Woche im Zürcher Kantonsrat dann ein Vorstoss eingereicht, der einen solchen Direktabzug fordert. Caritas Zürich begrüsst diesen Schritt und hofft, dass das Parlament dem Anliegen zustimmen wird. Auch in der eigenen Schuldenberatung zeigt sich deutlich, dass die unbezahlte Steuerrechnung zu den häufigsten Schuldenformen gehört. Ein Direktabzug der Steuern vom Lohn würde die Steuerverschuldung minimieren.