03.12.2024

Verwaltungsgericht: Nun doch kein Mindestlohn

Die Einführung der städtischen Mindestlöhne verzögert sich bis auf Weiteres.

Im Juni 2023 stimmten die Städte Winterthur und Zürich mit überwältigender Mehrheit für die Einführung eines städtischen Mindestlohns. Auch Caritas Zürich hat das Anliegen unterstützt, denn wir sind der Ansicht, dass das Einkommen aus Erwerbsarbeit das wichtigste Mittel zur Existenzsicherung ist. Alle Menschen sollen von ihrem Lohn leben können.

Caritas Zürich bedauert deshalb sehr, dass sich die Einführung der städtischen Mindestlöhne nun bis auf weiteres verzögert: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Gewerbeverbandes gutgeheissen, der sich gegen die Einführung von Mindestlöhnen auf städtischer Ebene wehrt.

Allein in der Stadt Zürich arbeiten rund 17'000 Menschen zu Tiefstlöhnen, von denen sie nicht leben können. Für sie wäre das zusätzliche Geld, das ein festgelegter Mindestlohn von 23.90 pro Stunde bringen würde, dringend nötig. Gerade weil diese Menschen die steigenden Lebenshaltungskosten deutlich spüren und der finanzielle Druck kurz vor Weihnachten besonders hoch ist. 

Caritas Zürich hofft nun, dass der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen wird und sich dieses im Sinne der Workingpoor entscheidet.