10.06.2026
Tieflohnbetroffene erhalten endlich einen Lohn zum Leben
Das Bundesgericht hat heute entschieden, dass die in Zürich und Winterthur beschlossenen Mindestlöhne gültig sind. Caritas Zürich nimmt diesen Entscheid mit Freude zur Kenntnis – schliesslich hat er grosse Wirkung auf die Lebensrealität von Working Poor in Zürich und Winterthur.
Am 18. Juni 2023 stimmten fast 70 Prozent der Stadtzürcher*innen dem Gegenvorschlag zur Mindestlohn-Initiative zu. Dieser Gegenvorschlag war ein breit abgestützter Kompromiss und wurde von Gewerkschaften und Hilfswerken gemeinsam unterstützt. Gemäss Volksentscheid haben alle Beschäftigten in der Stadt Zürich neu Anspruch auf einen Mindestlohn von 23.90 Franken in der Stunde. In Winterthur wurde am selben Tag eine gleichlautende Mindestlohn-Initiative mit 65.5% Ja-Stimmen angenommen.
Nach der klaren Niederlage bei der Volksabstimmung reichte der Gewerbeverband einen Rekurs gegen die Einführung des deutlich beschlossenen Mindestlohns ein. Er blockierte damit die angesichts stetig steigender Lebenshaltungskosten dringend nötigen Lohnerhöhungen für die rund 20’000 Tieflohnbetroffenen in Zürich und Winterthur, etwa in der Reinigung, der Gastronomie und bei Lieferdiensten.
Das Bundesgericht hat heute entschieden, dass die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur gültig sind und bald eingeführt werden können. Dieser Entscheid bestätigt uns in unserer täglichen Arbeit im Dienste von Working Poor im Kanton Zürich.