07.07.2026

Mindestlöhne erneut unter Druck

Kaum hat das Bundesgericht entschieden, dass die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur rechtens sind, werden sie schon wieder angegriffen.

Nur wenige Wochen nach dem Entscheid des Bundesgerichts zu den kommunalen Mindestlöhnen geraten diese erneut unter Druck – diesmal vonseiten des Nationalrats. 

Es geht aktuell um die Frage, welche Mindestlöhne gelten: Diejenigen in einem Gesamtarbeitsvertrag (also beispielsweise in einer Branche wie der Reinigung oder der Gastro)? Oder die kantonal oder städtisch beschlossenen Mindestlöhne? Das nationale Parlament hat vor wenigen Tagen entschieden, dass die tieferen Mindestlöhne aus den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) Vorrang haben sollen vor den höheren städtischen und kantonalen Mindestlöhnen. 

Wenn der Mindestlohn in der Stadt Zürich dann gilt, würde der aktuelle Entscheid vom Parlament also bedeuten: Eine Reinigungsperson bekommt nur 21.40 Franken auf die Stunde (GAV-Lohn) statt den städtisch beschlossenen 23.90 Franken pro Stunde. Das ist ein grosser Unterschied. 

Deswegen haben verschiedene Parteien gegen diesen Entscheid das Referendum ergriffen. Wir bleiben dran!