02.07.2024

Mietzins: Mehr Spielraum für Sozialhilfebeziehende

Seit dem 1. Juli 2024 gelten in der Stadt Zürich neue Mietzinsrichtlinien für Sozialhilfebeziehende. Das ist ein wichtiger Schritt, denn die Mietpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen.

Es kommt immer wieder vor, dass Sozialhilfebeziehende keine passende Wohnung innerhalb der vorgegebenen Richtlinie finden und in zu teure Wohnungen ziehen müssen. Den Differenzbetrag bezahlen sie dann häufig aus ihrem sowieso schon sehr knapp bemessenen Grundbedarf. Gerade die zweimalige Anhebung des Referenzzinses hat die Mieten nochmals deutlich in die Höhe getrieben. Die Wohnungssuche wird dadurch für Menschen mit knappem Budget noch viel mehr erschwert – in der Stadt Zürich, wo der Wohnraum so knapp ist, sowieso. Die Erhöhung der Richtlinien gibt den betroffenen Personen etwas mehr Spielraum, eine passende Wohnung zu finden.

Die Stadt wechselt neu zudem von der Brutto- zur Nettomiete: Die Obergrenzen der Wohnkosten beziehen sich neu auf die Nettomiete (Mietzins ohne Nebenkosten), anstatt wie bisher auf die Bruttomiete. Die Nebenkosten werden nach Bedarf erstattet. Dank dieser neuen Regelung kann den Preisentwicklungen der Energiekosten besser Rechnung getragen werden. Denn auch die Energiepreise sind in den letzten Jahren massiv angestiegen und belasten die Budgets von Menschen mit wenig Geld.

Wie wichtig die Anhebung der Mietzinsrichtlinien ist, zeigt das Beispiel von Frau B., die bei Caritas Zürich im Projekt WohnFit begleitet wird:

Frau B. ist alleinerziehend und wohnt mit ihren beiden Kindern (7 und 12 Jahre alt) in einer Vierzimmerwohnung in der Stadt Zürich. Frau B. arbeitet in einer Kinderkrippe. Da dieses Einkommen nicht für den Lebensunterhalt der Familie reicht, ist sie zudem auf Sozialhilfe angewiesen.

Die jetzige Wohnung kostet 1810 Franken pro Monat und liegt damit 160 Franken über dem Mietzinslimit der Sozialen Dienste. Darum muss Frau B. sich auf die Suche nach einer neuen Bleibe machen. Wenn sie keine passende Wohnung findet, muss sie den Differenzbetrag von ihrem bereits schmalen Budget selbst bezahlen. Eine vergleichbare Wohnung zu einem günstigeren Preis zu finden, ist in der Stadt Zürich jedoch fast unmöglich. Darum hat Frau B. ihre Ansprüche heruntergeschraubt und sucht auch Wohnungen ab drei Zimmern. Sie hat es bisher sehr geschätzt, dass sie mit ihrem eigenen Schlafzimmer auch einen Rückzugsort für sich hatte, wenn sie einmal etwas Ruhe brauchte, doch ist sie ebenfalls bereit, ihr eigenes Zimmer aufzugeben und im Wohnzimmer zu schlafen, damit ihre beiden Kinder ein eigenes Zimmer haben können. Sie möchte gerne in einer Genossenschaft wohnen, um ihren Kindern ein sicheres Zuhause bieten zu können, weshalb sie regelmässig bei Genossenschaften nachfragt, ob es freie Wohnungen hat.