20.06.2023

Medienmitteilung: Caritas Luzern fordert Nachbesserungen bei Asylverordnung

Die Erhöhung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt ist, entgegen der Aussage des Kantons, teilweise derart gering, dass sie von der Teuerung zunichte gemacht wird.

Caritas Luzern fordert Nachbesserungen bei Asylverordnung

In ihrer Antwort zur Vernehmlassung «Änderung der Kantonalen Asylverordnung» fordert Caritas Luzern Nachbesserungen. Die Erhöhung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt ist, entgegen der Aussage des Kantons, teilweise derart gering, dass sie von der Teuerung zunichte gemacht wird. Selbstständigkeit, ein minimales Mass der Teilhabe am öffentlichen Leben und Integration ist unter diesen Umständen nicht realistisch.

In seinem Schreiben vom 17. März 2023 hat das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern unterschiedliche Parteien, Kirchen und Organisationen eingeladen, zum Entwurf der Teilrevision der Kantonalen Asylverordnung (SRL Nr. 892b) Stellung zu beziehen. Als Fachorganisation im Bereich der sozialen und beruflichen Integration kennt Caritas Luzern die Situation der betroffenen Zielgruppe.

Die neue kantonale Asylverordnung stösst einige wichtige Veränderungen an und Caritas Luzern stimmt dem eingeschlagenen Weg grundsätzlich zu. So wird eine vertiefte Abstimmung mit dem Sozialhilfegesetz oder den gültigen SKOS-Richtlinien angestrebt. In einzelnen Punkten jedoch fordert Caritas Luzern eine Nachbesserung:

  • Die vorgeschlagenen Ansätze sind aufgrund von Kostenverlagerungen zu Lasten der Betroffenen teilweise ein Rückschritt und generell markant zu tief. Zur Förderung der Selbständigkeit sowie einer minimalen Teilhabe müssen diese zwingend erhöht werden:
    • Die in der Verordnung vorgesehene Erhöhung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt fällt zu tief aus. Caritas Luzern fordert für Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die in Kollektivunterkünften untergebracht sind, sowie Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung, die in individuellen Unterkünften untergebracht sind, unter Berücksichtigung der aktuellen Teuerung eine Erhöhung um 30 Prozent. Nur so kann die Selbstständigkeit gefördert, ein minimales Mass an Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleistet und der Weg zur Integration geebnet werden. Die vom Kanton vorgeschlagene Erhöhung um durchschnittlich rund 10 Prozent ist unzureichend, weil die Beiträge für einzelne Haushalte nicht erhöht werden, was unter Berücksichtigung der aktuellen Teuerung nicht akzeptabel ist.
    • Caritas Luzern erachtet es als problematisch, dass die SKOS-Richtlinien nicht für alle armutsbetroffenen Menschen in der Schweiz in gleicher Weise zur Anwendung kommen. Caritas Luzern begrüsst jedoch, dass die Sozialhilfeansätze für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die in individuellen Unterkünften wohnen, angehoben werden sollen. Eine Angleichung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die SKOS-Richtlinien der einheimischen Bevölkerung ist angemessen. Caritas Luzern empfiehlt jedoch, dass der Grundbedarf für den Lebensunterhalt auf 99 Prozent der SKOS-Richtlinien angehoben wird (eine 100-prozentige Angleichung ist von Gesetzes wegen nicht erlaubt).
  • Die Ansätze für den Grundbedarf sollten automatisch der Teuerung angepasst werden.
  • Bei der Festlegung der Ansätze des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt sollte auf die Unterscheidung des Aufenthaltsstatus (N, F, S) verzichtet werden.
  • Das Staatssekretariat für Migration SEM hat im Kontext des Ukrainekrieges die Unterbringung in Privathaushalten zugelassen. Caritas Luzern fordert, dass der Umgang mit dieser Unterbringungsform in der kantonalen Asylverordnung geregelt wird.

Die gesamte Vernehmlassungsantwort der Caritas Luzern:

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