Gewünschte Behandlung im Krankheitsfall
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, bereits im Voraus festzulegen, wie Sie bei einer Erkrankung behandelt werden möchten.
Ich wünsche mir, alle Behandlungen, welche aus ärztlicher Sicht für die Heilung oder zumindest Linderung der Krankheit von Nutzen sind.
Dazu brauchen Sie nicht zwingend eine Patientenverfügung, teilen Sie dies Ihren Angehörigen und Ihrer Hausärztin oder Hausarzt mit.
Die Spital-Ärztinnen und -Ärzte werden dann, in Absprache mit Ihren Angehörigen entscheiden, welche Behandlung für Sie adäquat ist.
Ich möchte ins Spital, aber nicht in die Intensivstation überwiesen werden.
Sie möchten in die Pflege des Spitals überwiesen werden, aber nicht in die Intensivstation. Sie verzichten teilweise auf lebensverlängernde Massnahmen wie Operationen, Chemotherapien, etc. sowie auf eine Beatmung im Falle einer Corona-Virus-Erkrankung. Wichtig ist Ihnen, dass Sie gut betreut sind und bei akuten Beschwerden mit allen nötigen Mitteln versorgt werden.
Teilen Sie das Ihren Angehörigen, Freunden, Bekannten mit und schreiben Sie dies wenn möglich in Worten so nieder.
Ich möchte zu Hause in meiner Wohnung, meinem Alters- oder Pflegezentrum behandelt werden; mein Therapieziel bei einem COVID-19-Infekt ist die wirksame Linderung von allfälligen Leiden. Eine Spitaleinweisung und insbesondere eine intensivmedizinische Behandlung wünsche ich nicht.
Sie möchten auch bei starken Beschwerden zu Hause (oder im Alters-, Pflegezentrum) behandelt werden. Wichtig ist Ihnen, dass Sie gut betreut sind und bei akuten Beschwerden mit allen nötigen Mitteln versorgt werden. Falls Sie zu Hause leben und Palliative Care nicht ausreicht oder nicht gewährleistet ist und Sie keine adäquate Betreuung durch Angehörige haben, weisen Sie darauf hin, dass Sie in einem Hospiz (bspw. Hospiz Zentralschweiz in Luzern-Littau) Ihre letzten Tage verbringen möchten.
Teilen Sie das Ihren Angehörigen/Freunden/Bekannten oder Institutionsleitung mit und schreiben Sie dies wenn möglich in Worten so nieder.
An wen können Sie sich mit Ihren Anliegen wenden?
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und mit Ihrer ärztlichen Vertrauensperson über ihre Wünsche und Bedürfnisse bei einer möglichen Corona-Virus-Erkrankung. Falls Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihr Anliegen niederzuschreiben oder zu unterzeichnen, besprechen Sie dies mit Ihren Angehörigen, Freunden oder Ihren Ärzten.
- Alle schriftlichen Anliegen können per Computer geschrieben sein, müssen aber von Hand mit Datum, Ort und Unterschrift ergänzt und handschriftlich unterzeichnet sein.
- Legen Sie Ihre Wünsche, die Sie für den Fall einer Corona-Virus-Erkrankung formuliert haben, Ihrer Patientenverfügung bei. Geben Sie Kopien dieser Erklärung an Ihre Angehörigen, Freunde, Bekannte sowie Arzt oder Ärztin.
- Geben Sie Kopien dieses Dokuments auch Ihren Angehörigen, Freunden, Bekannten, an Institutionsleitungen und Arzt oder Ärztin, auch wenn Sie noch keine Patientenverfügung haben.
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
- Medizin-ethische Richtlinien: Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMWLink öffnet in neuem Fenster.
- Leitfaden für Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament: Caritas-VorsorgemappeLink öffnet in neuem Fenster.