Arbeitsintegration Caritas Conradin Frei 1

Arbeitsintegration

Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Integration
Caritas Bern vermittelt Arbeitsuchende in den ersten und zweiten Arbeitsmarkt und arbeitet hierzu eng mit Unternehmen aus der Privatwirtschaft zusammen. Wir bieten eine massgeschneiderte Begleitung in den Bereichen Qualifizierung durch Praxiseinsätze, Stellenvermittlung und Jobcoaching an. Dabei finden laufend Auftragsklärung, Rückmeldung und Rücksprache mit den zuweisenden Stellen statt.

Anmeldung
Unter folgenden Links finden Sie als BIAS-Partner oder andere Zuweisende die Formulare zur Anmeldung für unsere Angebote:

BIAS Anmeldung

Anmeldung andere Zuweisende

Haben Sie Fragen zur Arbeitsintegration?

Frau Fenster Caritas
An der Zusammenarbeit mit dem Jobcoach von Caritas Arbeitsintegration habe ich die Treffen, den Austausch, die fachliche Unterstützung und das Einbeziehen meiner gesamten Situation geschätzt.
Rückmeldung Teilnehmer*in

Ein Überblick über die Angebote der Arbeitsintegration von Caritas Bern:

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Vertiefte Abklärung

Klient*innen mit unklarer Arbeitsfähigkeit, Motivation und Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt werden in eine vierwöchige Abklärung in einen der Abklärungsbetriebe im Bereich Verkauf/Lager oder Handwerk vermittelt.
Das Auswertungsgespräch im Betrieb ergibt eine detaillierte Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit mittels Auswertungsbogen und eine Empfehlung für die weiteren Integrationsschritte.

Ziele

  • Die Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit der Klient*innen ist differenziert geklärt.
  • Schlüsselkompetenzen sind eruiert.
  • Gesundheitliche Einschränkungen sind erkannt.
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Soziale Integration

Klient*innen werden in einen mehrmonatigen Praxiseinsatz im zweiten Arbeitsmarkt vermittelt. Somit ist eine Alltagsstruktur gewährleistet, erste Arbeitserfahrungen in der Schweiz können gesammelt und arbeitsmarktrelevante Schlüsselkompetenzen erarbeitet werden.

Ziele

  • Ein schrittweiser Aufbau der Arbeitsfähigkeit ist erfolgt.
  • Die soziale und gesundheitliche Stabilisierung ist erfolgt.
  • Ein längerer Praxiseinsatz ist erfolgt und nächste Integrationsschritte sind definiert und vorbereitet.
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Berufliche Integration

Klient*innen absolvieren mehrmonatige Praxiseinsätze in Betrieben im 1. Arbeitsmarkt und werden eng durch Jobcoaches begleitet. Anschlusslösungen wie Erwerbsarbeit, Ausbildungen und qualifizierende Programme werden zeitnah erarbeitet. Die Dauer der Praxiseinsätze wird individuell festgelegt. Die Klient*innen besuchen das Bewerbungstraining und besuchen, sobald die Arbeitsmarktfähigkeit vorhanden ist, regelmässig ein Bewerbungscoaching.

Ziele

  • Berufliche Perspektiven sind entwickelt.
  • Die Arbeitsmarktfähigkeit ist aufgebaut und die Vermittlungsfähigkeit gegeben.
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Bewerbungstraining

Das Bewerbungstraining ist modular aufgebaut und findet in Kleingruppen statt.

Ziele

  • Der Aufbau und Inhalt eines aktuellen Lebenslaufs ist bekannt.
  • Stelleninserate können analysiert und passend ausgewählt werden.
  • Arbeitgeber können vor und nach dem Bewerben sowie bei Absagen telefonisch kontaktiert werden.
  • Der Aufbau und Inhalt eines Motivationsbriefes ist bekannt.
  • Die Auftrittskompetenzen im Vorstellungsgespräche sind trainiert.
  • Eine Bewerbungsstrategie ist erarbeitet.
Admin caritas 03

Bewerbungscoaching

Arbeitsmarktfähige Klient*innen werden eins zu eins von einem Jobcoach bei der Stellensuche begleitet.

Ziele

  • Das Bewerbungsdossier ist aktuell.
  • Bewerbungskompetenzen wurden trainiert.
  • Eine Arbeitsstelle, Lehrstelle oder Vorlehrstelle ist gefunden.
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Coaching on the job

Coaching von Klient*innen, welche sich in einem befristeten oder unbefristeten Anstellungsverhältnis oder einem (Vor-)Lehrverhältnis befinden und dabei Unterstützung für den langfristigen Verbleib in der Erwerbsarbeit oder Ausbildung benötigen. Arbeitgeber*innen und Klient*innen werden bei Fragen zu Anstellungsverhältnis und Kriseninterventionen beraten. Bei Bedarf organisiert der Jobcoach externe, unterstützende Massnahmen wie z.B. Stützkurse.

Ziele

  • Die nachhaltige Sicherung des Arbeits- bzw. des Ausbildungsplatzes ist gewährleistet.
  • Arbeitgeber*innen und Klient*innen haben jederzeit eine Ansprechperson, mit welcher sie bei Problemen oder Fragen Lösungen erarbeiten können.